Gesellschaftsrecht – Kompetenz, die Ihr Unternehmen stärkt
Das Gesellschaftsrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, in denen wir uns auf ausgewählte Bereiche spezialisiert haben, insbesondere auf das GmbH-Recht, Geschäftsführer-Recht, Vereinsrecht und Franchiserecht. Durch langjährige Beratung und umfangreiche Praxiserfahrung haben wir unser Wissen in diesen Bereichen stetig vertieft.
Wir begleiten Sie von der Gründung Ihres Unternehmens bis hin zur Lösung rechtlicher Fragestellungen im unternehmerischen Alltag. Dabei ist es uns wichtig, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre Branche genau zu verstehen. Denn nur durch ein tiefes Verständnis Ihrer individuellen Anforderungen können wir Sie bedarfsgerecht, zielorientiert und effektiv beraten.
GmbH-Recht
Die Rechtsform der GmbH erfreut sich in Deutschland größter Beliebtheit. Wir begleiten hier alle Rechtsfragen – von der Gründung der GmbH bis zur Liquidation.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf der Beratung der GmbH- Geschäftsführer. Nur wer die Risiken kennt, kann als Geschäftsführer auch rechtssicher handeln.
Im Leben einer GmbH, kommt es nicht selten zu großen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen, in der Regel zum Nachteil der Gesellschaft. Auch bei diesen Gesellschafterstreitigkeiten bieten wir Hilfestellung an.
Vereinsrecht
In Deutschland gibt es derzeit etwa 600.000 eingetragene Vereine mit Millionen von Mitgliedern aus den verschiedensten Bereichen wie z.B. Sport, Freizeit, Natur, Kultur und Soziales.
Die Anforderungen, die eine Vereinsgründung oder der dann gegründete Verein mit sich bringen, werden häufig stark unterschätzt. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand muss sich mit einer Vielzahl von Themen, wie z.B. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht auseinandersetzen. Auch die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung, Beschlussfassungen, Entlastungen und Satzungsänderungen oder der Ausschluss von Mitgliedern sind häufige Fehlerquellen mit teilweise weitreichenden Folgen.
Aktienrecht
Das Aktienrecht ist eine komplexe Materie. Bereits bei der Gründung der Aktiengesellschaft ist die durch das Aktiengesetz vorgegebene absolute Formstrenge zu beachten. Die Organe der AG haben auch in der Folgezeit eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Lassen Sie sich in Ihrer jeweiligen Funktion transparent und ergebnisorientiert beraten.