Zum Jahreswechsel gibt es wieder Anpassungen im Unterhaltsrecht. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist da!
Diese Tabelle, die bundesweit als Richtlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt dient, wurde aktualisiert.
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Erhöhung des Kindesunterhalts
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder steigen erneut leicht an, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, beträgt der neue Unterhaltsbedarf 693 € monatlich.
Studierende profitieren von höheren Bedarfssätzen
Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird der monatliche Bedarf auf 990 € angehoben – eine deutliche Steigerung um 60 €.
Dies berücksichtigt die gestiegenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bildung.
Anpassungen beim Kindergeld
Ab Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind.
Da das Kindergeld anteilig auf den Kindesunterhalt angerechnet wird, verringert sich entsprechend der Zahlbetrag, den Unterhaltspflichtige leisten müssen.
Selbstbehalte bleiben unverändert
Die sogenannten Selbstbehalte – also die Beträge, die Unterhaltspflichtigen für ihren eigenen Lebensunterhalt verbleiben müssen – bleiben auf dem Niveau des Vorjahres.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Zahlungen ab dem 1. Januar 2025 den neuen Bedarfssätzen entsprechen.
Unterhaltsberechtigte sollten prüfen, ob die Anpassungen korrekt umgesetzt werden.
Falls Sie Fragen zu den Änderungen haben oder Unterstützung bei der Berechnung des Unterhalts benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Familienrecht zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie individuell und umfassend!