Kündigung erhalten? – Ein Leitfaden

12. Juni 2024

Der Schock einer Kündigung trifft viele Arbeitnehmer hart. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet nicht nur finanzielle Unsicherheit, sondern kann einen auch persönlich stark beeinträchtigen. In solch einer Situation ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Hier sind einige essenzielle Maßnahmen, die Sie nach Erhalt einer Kündigung ergreifen sollten.

1. Kündigungsschreiben gründlich überprüfen

Sobald Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, ist es entscheidend, dessen Gültigkeit zu überprüfen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung

Damit eine Kündigung rechtlich bindend ist, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss schriftlich erfolgen, fristgerecht zugestellt werden und eine klare Kündigungserklärung enthalten. Kündigungen per E-Mail oder mündliche Mitteilungen sind unwirksam. Des Weiteren muss der Erklärende auch zum Ausspruch der Kündigung berechtigt sein.

2. Sonderkündigungsschutz prüfen

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Überprüfen Sie, ob dieser Schutz für Sie gilt.

Wer hat Anspruch auf Sonderkündigungsschutz?

Personen wie Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit, und Betriebsratsmitglieder fallen unter den besonderen Kündigungsschutz. Diesen Schutz garantiert das Kündigungsschutzgesetz. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen.

3. Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen

Eine Kündigung sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Wie erhebe ich eine Kündigungsschutzklage?

Um gegen Ihre Kündigung vorzugehen, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen am jeweils zuständigen Arbeitsgericht nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Selbstverständlich ist es möglich, die Klage selbst einzureichen, dennoch ist es ratsam, dies gemeinsam mit einem Anwalt zu tun, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

4. Keine Dokumente unüberlegt unterschreiben

Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen neben der Kündigung weitere Dokumente zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben Sie nichts, ohne die Unterlagen vorher sorgfältig geprüft zu haben. Sie könnten unabsichtlich auf Resturlaub, Überstundenvergütungen oder sogar auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Vielmehr ist zu klären, wie mit dem Resturlaub und den Überstunden zu verfahren ist.

5. Arbeitszeugnis

Im Zuge einer Kündigung sollten Sie unbedingt ein Arbeitszeugnis anfordern. Da Ihnen ohnehin ein Arbeitszeugnis zusteht, sollten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Hierbei müssen Sie eine Frist von drei Jahren ab Ende des Arbeitsverhältnisses beachten.

6. Unverzüglich arbeitslos melden

Melden Sie sich sofort arbeitslos, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dies kann heutzutage bequem online über die Webseite der Agentur für Arbeit erledigt werden. Stellen Sie sicher, dass dies spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit geschieht, idealerweise schon vorher.

7. Die Jobsuche

Eine Kündigung kann auch eine Chance für einen Neuanfang sein. Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Zusammenfassung

Der Umgang mit Kündigungen erfordert eine schnelle und geordnete Vorgehensweise, die von der Dokumentation über die Kommunikation mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit bis hin zur möglichen gerichtlichen Durchsetzung reicht.

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an.

Rechtsanwalt Leon Kolz

Bagusche + Partner
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